Description
Pflanzliche Arzneimittel sind wichtige Bestandteile der Pharmako therapie, sei es in der ärztlichen Versorgung des Patienten oder im Rahmen der Selbstmedikation nach fachkompetenter Bera tung durch den Arzt oder den Apotheker. Im Arzneimittelgesetz § 3 Abs. 2 AMG 11 sind Phytopharmaka definiert als Stoffe aus "Pflanzen, Pflanzen teilen und Pflanzenbestandteilen in bearbeite tem oder unbearbeitetem Zustand." Phytopharmaka unterliegen wie alle Arzneimittel der Zulassungspflicht, d. h. dem Nachweis der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit. Die vom Hersteller deklarierte Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit wird durch die Bundesoberbehörde überprüft und durch den Zulas sungsbescheid testiert. Nach dem Sozialgesetzbuch V hat der Patient das Recht auf eine adäquate, medizinisch fundierte und der Erfahrung der Ärzte ent sprechende Behandlung. In der Verschreibbarkeit von Arzneimit teln gibt es keine Unterschiede zwischen chemisch-synthetischen Präparaten und pflanzlichen Präparaten. Entscheidend sind Qua lität, Wirksamkeit, Unbedenklichkeit sowie das Gebot der Wirt schaftlichkeit. Ziel des vorliegenden Phytopharmaka-Reports ist die sachliche Aufklärung über die rationale Anwendung von Phytopharmaka in der vertragsärztlichen Praxis. Die Autoren wünschen sich Anregun gen und konstruktive Kritik von Lesern und Benutzern, um das An sehen einer rationalen Phytotherapie weiter zu stärken. (Source: Google Books API)
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